BUFDI | Bei uns findest du immer: irgendwas mit Menschen, Verwaltung, Technik, IT, Medien

Hi, ich bin Sarah und mache seit Dezember 2019 meinem Bundesfreiwilligendienst (BFD) hier beim THW Elmshorn. Im Sommer 2020 habe ich um ein halbes Jahr verlängert, sodass ich hier noch bis Sommer 2021 Bundesfreiwilligendienstleistende oder kürzer gesagt "Bufdi" bin. Die Regelzeit für den Freiwilligendienst beträgt 12 Monate, mindestens 6 Monate und maximal 18 Monate, wie bei mir.

Freiwillig ist das Stichwort, denn auch die meisten THW-Mitglieder sind freiwillig und ehrenamtlich dabei. Und damit die Zeit, während der THW Dienste gut genutzt werden kann, unterstützt du, als Bufdi beim THW, die Ehrenamtlichen, indem du kleinere oder auch größere Aufgaben übernimmst. Deine Aufgaben sind wie das THW und die Mitglieder vielfältig und es ist für jeden was dabei. Ob Personalakten, Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen, Grünflächenpflege oder eigene Projekte, wir sind für (fast) alles offen. du kannst dich mit deinem Talent und deinen Fähigkeiten einbringen.

Natürlich sollst du nicht nur tagsüber deine Bufdi Aufgaben im Ortsverband erledigen. Wir wollen dich und du sollst uns auch kennenlernen. Du bist herzlich zu Diensten eingeladen, diese finden meistens abends statt. So kannst du das, was du während deiner der Kompaktgrundausbildung gelernt hast, auch umsetzten. Kleiner Bonus, du darfst dir für den Dienstabend die geleisteten Stunden zusätzlich als Arbeitszeit aufschreiben. Genug über die ganzen tollen Möglichkeiten und attraktiven Angebote geredet.

Deine Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Normalerweise wird deine Arbeitszeit gleichmäßig von Montag bis Freitag verteilt. Du bekommst dafür 400 € Taschengeld, ein Verpflegungsgeld in von 50 €, 30 Urlaubstag und du bist sozialversichert. In 12 Monaten BFD kommen auf dich 25 verpflichtende Seminartage zu, davon sind 20 Tage an einem Bildungszentrum des Bundes zu absolvieren. Die restlichen 5 Tage werden durch die Willkommenswoche an der Bundesschule in Brandenburg an der Havel abgedeckt. Dort durchläufst du auch die Kompaktgrundausbildung. Wenn du deine Grundausbildungsprüfung und die Eingangsuntersuchung G26.1 bestanden hast und dein Impfstatus aktuell ist, erhältst deine Einsatzbefähigung. Du darfst dann auch mit auf Einsätze fahren, wie jede andere THW Einsatzkraft auch.

Über eins haben wir noch nicht geredet uns zwar wie du dich bewirbst. Unter www.bufdi-thw.de findest du alles, was du brauchst. Bei deiner Bewerbung kannst du direkt unseren Ortsverband angeben. Lade im nächsten Schritt das Bewerbungsformular herunter, beantworte ein paar Fragen zu dir, deiner Motivation und deinen Interessen und schon kannst du dein fertiges Bewerbungsformular zusammen mit deinem letzten Zeugnis an die E-Mail-Adresse bufdi(at)thw.de schicken. Wenn eine passende Stelle frei ist, lernst du bei einem ersten Besuch deine potenzielle Arbeitsstelle und künftige Kolleg:innen kennen. Du kannst Fragen stellen und mögliche Aufgaben, Ideen und Vorstellungen werden besprochen. Wenn alles zusammenpasst, unterschreibst du deinen Vertrag. Wenn du unter 18 bist, müssen deine Erziehungsberechtigten auch unterschreiben.

Natürlich darfst du auch nach deinem Bundesfreiwilligendienst ehrenamtlich im THW bleiben und wenn du schon aktiv im THW bist, dann kannst auch du Bufdi werden.


Wir freuen uns auf deine Bewerbung.

Hier noch ein paar Besonderheiten:

BFD oder FSJ ?!?: Das THW bietet den Bundesfreiwilligendienst an, jedoch kein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Diese beiden Formen sind sich allerdings sehr ähnlich. Ein Unterschied ist zum Beispiel die Altersgrenze beim FSJ von 27 Jahren, während den BFD alle machen können, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, egal wie alt sie sind. Beim FSJ schließen die Freiwilligen Vereinbarungen mit Stellen ab, die von den jeweiligen Ländern anerkannt sind. Im Vergleich dazu erfolgt beim BFD die Vereinbarung mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Gemeinsamkeiten der beiden Dienste sind unter anderem die Dauer und dass die Teilnehmenden währenddessen sozialversichert sind.

Teilzeit: Ab 27 Jahren können Personen auch in Teilzeit mit mindestens 20,5 Wochenarbeitsstundeneinen BFD absolvieren. Für Jüngere gilt diese Regelung ebenfalls, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, zum Beispiel bei der Betreuung von Kindern oder Angehörigen, bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sich auf die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit auswirken oder bei vergleichbaren schwerwiegenden Gründen.

Ausländische Freiwillige: Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können ebenfalls einen BFD machen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Personen aus dem Nicht-EU-Ausland können grundsätzlich für die Teilnahme am BFD eine spezielle Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 18 des Aufenthaltsgesetzes). Die Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt durch die zuständige Ausländerbehörde. Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus EU-Ländern benötigen keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.

Arbeitssuchende: Während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die BFD-Einsatzstelle Beiträge zur Sozialversicherung, bestehend aus Arbeitslosenversicherung, gesetzlicher Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nach Abschluss des BFD, wer wenigstens zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst geleistet hat. Erhalten Menschen Arbeitslosengeld II vom Jobcenter (umgangssprachlich auch "Hartz IV"), können sie zusätzlich den BFD ableisten. Die Vergütung -also das Taschengeld und eventuelle Sachleistungen (Unterkunft/Verpflegung) - die sie durch die freiwillige Tätigkeit erhalten, wird dann als Einkommen auf Ihren Arbeitslosengeld-Satz angerechnet. Ausgenommen von der Anrechnung ist in der Regel ein Taschengeldfreibetrag von bis zu 200 Euro. Während Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II einen Bundesfreiwilligendienst leisten, sind sie nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Interessierte, die Arbeitslosengeld II beziehen, sollten sich vor Dienstbeginn immer mit ihrem Jobcenter in Verbindung setzen.

Ruhestand: Menschen mit Bezug der vollen Altersrente sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Wenn Bundesfreiwilligendienstleistende bereits eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bekommen, müssen Sie die gültige Hinzuverdienstgrenze beachten. Ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen kann gegebenenfalls zu einer Kürzung bis hin zum Wegfall des Rentenanspruchs während der BFD-Zeit führen. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten nochmals andere Regelungen. Vor Dienstbeginn wird eine Klärung mit dem entsprechenden Rentenversicherungsträger empfohlen.